Herzlich willkommen auf dem Alpakahof Schreiber!

Wir freuen uns, Siae uf unserem Erlebnisbauernhof begrüßen zu dürfen. Die Freude, die wir an unserem Hof und unseren Tieren haben, möchten wir gerne mit Ihnen teilen. Zur Sicherheit unserer kleinen und großen Besucher und zum Wohl unserer Tiere haben wir einige Verhaltensregeln und Hinweise zusammengestellt, die während Ihres Aufenthaltes bei uns zu befolgen sind.

Sollten Sie Fragen, Anregungen oder Wünsche haben, wenden Sie sich bitte an uns.

 

1. Allgemeine Bestimmungen

 

1.1 Vertragspartner. Mit Ihrer Buchung, dem Erwerb der Eintrittskarte oder aber auch mit Betreten des Hofgeländes erkennen Sie die nachfolgend aufgeführten Regeln sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit erforderlichen Maßnahmen als bindend an. Die Vertragsbestimmungen gelten für alle Leistungen unsererseits.

 

1.2 Internetauftritt und Homepage. Der Nutzer unserer Homepage erklärt sich mit dem Zugriff auf die Internetseite www.alpakahof-schreiber.de mit unseren Geschäfts- und Nutzungsbedingungen einverstanden. Eine Benutzung, ein Zugriff oder ähnliches der Seite ist nicht zulässig, wenn er mit diesen Bedingungen nicht einverstanden ist. Wir geben keine Garantie dafür, dass die Homepage inklusive aller ihrer Funktionen immer und von jedem Ort aus erreichbar ist.

 

1.3 Parken. Auf unserem Parkplatz gelten die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO). Achten Sie beim Verlassen Ihres Fahrzeugs bitte darauf, dass Sie Türen, Kofferraum, Fenster und ggf. Schiebedach geschlossen haben und keine Gegenstände sichtbar im Auto zurücklassen. Bei Diebstahl oder Beschädigung Ihres Fahrzeuges oder der darin befindlichen Gegenstände durch Dritte können wir keinen Ersatz gewähren. Dies gilt auch dann, wenn Schäden auf Sturm, Feuer, Explosion und andere außergewöhnliche Ereignisse zurückzuführen sind.

 

1.4 Zutritt. Der Besuch unseres Geländes ist nur während der von uns angegebenen Öffnungszeiten oder nach entsprechender Buchung erlaubt. Darüber hinaus bedarf es unserer ausdrücklichen Genehmigung.

Für alle mit einem roten Punkt gekennzeichneten Bereiche gilt: Betreten verboten.

Personen, die an einer Krankheit oder einer psychischen oder physischen Beeinträchtigung leiden, die beim Aufenthalt auf dem Alpakahof Schreiber eine Gefahr für die eigene Gesundheit oder die Gesundheit anderer Personen darstellen könnten, dürfen das Gelände nicht betreten.

Wir behalten uns vor, Personen des Geländes zu verweisen, die eine Gefährdung für sich selbst, unsere Tiere oder andere Teilnehmer sind.

 

1.5 Öffnungszeiten. Besuche und Buchungen nach Terminvereinbarung

  • Hofcafé: Öffnungszeiten gemäß unserem Veranstaltungskalender
  • Öffentliche Veranstaltungen: Öffnungszeiten gemäß unserem Veranstaltungskalender
  • Hofladen: Oktober bis Dezember, Donnerstag + Freitag 14-18 Uhr und nach Terminvereinbarung

 

1.6 Sicherheit. Das Betreten unseres Geländes und die Teilnahme an Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr.

Wir weisen darauf hin, dass witterungstaugliche Kleidung, festes Schuhwerk und ggf. eine Kopfbedeckung gegen Sonne oder Regen zu tragen sind.

Den Anordnungen des Personals ist Folge zu leisten.

Die an den Spielgeräten angebrachten Hinweise, Regeln und Verbote sind zu beachten.

Nahrungsmittelunverträglichkeiten und Allergien sind uns mitzuteilen.

 

1.7 Umgang mit Tieren. Der Umgang mit den Tieren ist nur bei unserer Anwesenheit erlaubt.

 

1.8 Haustiere. Hunde dürfen mitgebracht werden, sind aber an der Leine zu führen.

 

1.9 Verlust von Gegenständen. Wir können keine Haftung für abhanden gekommene Gegenstände unserer Besucher übernehmen. Für mitgeführtes und abgestelltes Gepäck/Gegenstände wird auch dann keine Haftung übernommen, wenn das Abstellen mit Zustimmung und/oder Kenntnis von uns erfolgt.

 

1.10 Schadenmeldung. Alle Einrichtungen des Alpakahofes Schreiber werden sorgfältig und regelmäßig gepflegt und überprüft. Sollten Sie oder die Ihrer Aufsichtspflicht unterliegenden Personen dennoch ohne eigenes Verschulden zu Schaden kommen, so melden Sie den Schaden unverzüglich und in jedem Fall vor Verlassen unseres Geländes. Dies gilt auch dann, wenn ein Grund zu der Annahme besteht, dass aus einem Vorkommnis vielleicht später ein Schaden entstehen könnte. Unterbleibt diese Schadenanzeige, so entfallen alle Ansprüche uns gegenüber.

 

1.11 Fotografieren und filmen. Wir freuen, wenn Sie viele Aufnahmen für Ihre privaten Zwecke machen. Aufnahmen für Veröffentlichungen und gewerbliche Nutzung bedürfen unserem Einverständnis. Eingeschlossen sind dabei auch Veröffentlichungen auf sozialen Netzwerken wie Facebook und ähnlichem. Die Personen, die an unseren Veranstaltungen teilnehmen, erklären sich damit einverstanden, dass Film- und Fotoaufnahmen, die während den Veranstaltungen unsererseits gemacht wurden, von uns zur Veröffentlichung und Verwendung in unseren Medien ohne Vergütung, genutzt werden dürfen. Falls dies nicht gewünscht wird, bitte vor Programmbeginn mitteilen.

 

1.12 Umweltschutz und Nichtraucherschutz. Helfen Sie, unser Gelände und die Natur sauber zu halten und verwenden Sie die Abfallbehälter. Rauchen ist nur im Freien gestattet, hierzu stehen Aschenbecher bereit.

 

1.12 Covid-19-Pandemie

Unser Gelände darf nicht betreten werden, wenn Sie

  • in den letzten 14 Tagen Kontakt zu Covid-19-Erkrankten hatten
  • unspezifische Allgemeinsymptome und/oder respiratorische Symptome jeder Schwere aufweisen
  • einer sonstigen Quarantänemaßnahme unterliegen

Ihre Kontaktdaten werden von uns gespeichert und ggf. an die zuständige Gesundheitsbehörde weitergeleitet

Der aktuell geltende gesetzlich geregelte Mindestabstand muss eingehalten werden

Beim Betreten unseres Hofgeländes, in allen Innenräumen und auf Anweisung des Personals muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Die Nies- und Hustenetikette muss beachtet werden

Auf regelmäßiges Händewaschen wird hingewiesen. Hand-Desinfektionsmittel wird von uns bereitgestellt.

Sollten bei Ihnen während des Aufenthaltes auf unserem Hof Krankheitssymptome auftreten, sind Sie verpflichtet, umgehend das Gelände zu verlassen

Treten bei Ihnen bis zu 14 Tage nach Aufenthalt auf unserem Hof Covid-19-Symptome auf oder werden Sie positiv darauf getestet, so sind Sie verpflichtet, uns dies zu melden oder dem Gesundheitsamt Deggendorf mitzuteilen.

 

 2. Anfrage, Reservierung und Buchung

2.1 Die reine Anfrage, ob schriftlich, per Telefon, per E-Mail oder über das Kontaktformular auf der Homepage oder anderen Onlineplattformen nach einem Termin stellt für beide Seiten noch keine verbindliche Buchung dar.

2.2 Unverbindliche Reservierungen, sind mit einer verbindlichen Buchung nicht gleich zu setzen. Auf einen reservierten Termin, der nicht verbindlich gebucht und schriftlich bestätigt wurde, besteht kein Anspruch und kein Schadensersatz. Eine wiederholte Anfrage ist jederzeit möglich.

2.3 Die Buchungsbestätigung erfolgt schriftlich per e-Mail durch den Alpakahof Schreiber

2.4 Kindergeburtstage können bei uns auf dem Hof montags bis samstags von 10-13 Uhr, 14-17 Uhr oder 15-18 Uhr gebucht werden. Nach individueller Absprache sind auch abweichende Zeiten möglich.

Für Gruppenbesuche werden individuelle Zeiten vereinbart.

Die Buchung von einzeln buchbaren Ferien- und Freizeitprogrammen erfolgt zu den jeweils in unserem Buchungsformular angegebenen Zeiten.

Die Zeiten sind jeweils einzuhalten.

2.5 Termine finden bei jedem Wetter statt. Bei extremen Wettersituationen, wie Sturm, Schnee, Glätte, etc. behalten wir uns jedoch eine kurzfristige Absage unsererseits vor. Ein finanzieller Ausgleich wird nicht gewährt oder erstattet.

2.6. Endgültige Teilnehmerzahlen sind bis spätestens 2 Tage vor dem vereinbarten Termin mitzuteilen. Die Teilnehmerzahlen sind gemäß dem jeweiligen Programm beschränkt.

2.7 Buchung von Räumlichkeiten gemäß dem jeweiligen Nutzungszweck

 

 

3. Aufsichtspflicht

Erziehungsberechtigte oder begleitende aufsichtspflichtige Erwachsende haben ihre bzw. die ihnen anvertrauten Kinder auf mögliche Gefahren hinzuweisen und dafür zu sorgen, dass die Kinder sich anderen Kindern gegenüber sozial verhalten. Kinder sind während ihres gesamten Aufenthaltes auf dem Alpakahof Schreiber zu beaufsichtigen. Dies erfordert die Anwesenheit des Erziehungsberechtigten/Aufsichtspflichtigen. Wir weisen alle Erziehungsberechtigten und begleitenden aufsichtspflichtigen Erwachsenden deshalb darauf hin, ihre Aufsichtspflicht sorgfältig zu erfüllen. Dies gilt insbesondere auch für die Teilnahme an Bastel- und Erlebnisstationen, die am Hof angeboten werden. Im Rahmen der Aufsichtspflicht haften Erziehungsberechtigte bzw. Aufsichtspflichtige auch für alle Schäden, die durch die zu beaufsichtigenden Kinder entstehen.

Bei Kindergeburtstagen übernehmen wir die Aufsicht- und Fürsorgepflicht ab ausdrücklicher Übernahme der Kinder durch uns bis zum Ende des gebuchten Programmzeitraumes. Die Aufsichtspflicht geht dann wieder auf die buchungsverantwortliche Person, die begleitende aufsichtspflichtige Person oder die Erziehungsberechtigten über.

Bei Ferien- und/oder Freizeitprogrammen, die von uns selbst als Veranstalter ausgeschrieben werden und ausdrücklich ohne Anwesenheit eines Erziehungsberechtigen oder eines begleitenden aufsichtspflichtigen Erwachsenen stattfinden, übernehmen wir die Aufsichts- und Fürsorgepflicht nur innerhalb des gebuchten Programmzeitraums. Danach geht die Aufsichtspflicht wieder auf die buchungsverantwortliche Person, die begleitende aufsichtspflichtige Person oder die Erziehungsberechtigten über.

Wird ein Kind, insbesondere auch vorzeitig abgeholt, erlischt unsere Aufsichtspflicht ab dem Moment, ab dem uns dies mitgeteilt wird.

 

 

4. Vermietung von Räumlichkeiten auf dem Alpakahof

4.1 Vermietung zu Seminar- und Tagungszwecken sowie für private Feiern und geschlossene Gesellschaften.

4.2 Pflichten des Vermieters und Mieters

Der Vermieter ist verpflichtet, das Mietobjekt in gutem, vertragsmäßigem Zustand zur Verfügung zu stellen. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen des Gebäudes sowie der zu dem Gebäude gehörigen Anlagen und Einrichtungen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden sind. Entstandene Schäden hat der Mieter unverzüglich dem Vermieter oder dem von diesem benannten Servicepersonal anzuzeigen. Für die verursachten Folgeschäden durch nicht rechtzeitige angezeigte Mängel ist der Mieter ersatzpflichtig. In Spül-, Waschbecken und Toiletten dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachten dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren oder Schäden an der biologischen Kleinkläranlage auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung/ Beseitigung. Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlangen oder Einrichtungen des Mitobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Entstandene Schäden sind vom Mieter zu regulieren. Bei größeren Schäden empfiehlt sich die Abwicklung über die Haftpflichtversicherung. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten, so dass der Vermieter innerhalb einer angemessenen Frist die Möglichkeit hat, eventuelle Mängel zu beseitigen. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu. Bei einem kurzfristigen Ausfall von Einrichtungsgegenständen, der öffentlichen Versorgung oder durch höhere Gewalt besteht kein Anspruch auf Preisminderung.

Die Räumlichkeiten sind besenrein zu hinterlassen.

4.3 Gerne können Sie eine Besichtigung mit uns vereinbaren. Benutzen Sie hierzu das Kontaktformular auf der Homepage oder telefonisch unter 09901 7155

 

 

5. Geschlossene Gesellschaften/ private Feiern

5.1 Die Buchung unserer Räumlichkeiten erhält erst nach schriftlicher Bestätigung Gültigkeit.

Der Mieter bestätigt, die Räumlichkeiten für private Zwecke bzw. für eine geschlossene Veranstaltungen anzumieten, das heißt, dass ihm alle Gäste persönlich bekannt sein müssen (Gästeliste). Beispiele für geschlossene Veranstaltungen: Geburtstagsparty, Hochzeit, Polterabend, private Silvesterparty, geschlossene Firmenfeier, Vereinsfeier mit registrierten Mitgliedern, private Faschingsparty.

Erforderliches Mindestalter des Mieters ist 25 Jahre. Es besteht Anwesenheitspflicht des Mieters während der ganzen Feier.

5.2 Der Mieter verpflichtet sich zu einer Behandlung der Mietsache gemäß Pkt. 4

5.3 Die vorab vereinbarten Veranstaltungszeiten sind einzuhalten. Zeiten zur Vorbereitung, z.B. Dekoration sind vorab anzumelden. Eine musikalische Begleitung der Veranstaltung benötigt unbedingt vorab eine Genehmigung, um eine Lärmbelästigung der Umgebung zu vermeiden. Der Beginn der Veranstaltung wird individuell vereinbart. Bei Abendveranstaltungen ist der Raum spätestens um 1 Uhr am Folgetag ordnungsgemäß zu hinterlassen. Die Endzeit von Tagesveranstaltungen wird nach Absprache festgelegt.

5.4 Bei Veranstaltungen mit Unterhaltungsmusik, wobei jedoch kein Eintritt genommen wird, fallen gesetzlich geregelte GEMA-Gebühren an. Der Verleih der hauseigenen DJ-Anlage ist im Mietpreis enthalten. Tonträger sind selbst mitzubringen. Für im Rahmen der Veranstaltung schuldhaft verursachte Schäden an der Anlage haftet der Mieter.

5.5 Nach Vereinbarung dürfen Speisen mitgebracht werden. Die lebensmittelhygienische Verantwortung, insbesondere auch die Allergen-kennzeichnung obliegt dann dem Mieter. Getränke sind zwingend vom Vermieter zu den jeweils geltenden Preisen zu beziehen. Ausschank bis 22 Uhr.

5.6 Bei der Raummiete ist keine Kinderbetreuung enthalten. Die Nutzung des Spielangebots und der Kontakt zu den Tieren des Alpakahofes erfolgt auf eigene Gefahr und ist von Erziehungsberechtigten zu beaufsichtigen.

5.7 Das Abfeuern von Feuerwerkskörpern oder ähnlichem ist nur mit einer ausdrücklichen Genehmigung möglich und ohne diese strengsten untersagt.

5.8 Der Mieter ist vor der verbindlichen Buchung verpflichtet über den Anlass der Veranstaltung Auskunft zu geben. Wir sind berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn wir den begründetet Anlass zu der Annahme haben, dass die Inanspruchnahme der Leistungen die Sicherheit, den Geschäftsbetrieb oder das Ansehen von uns in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies unserem Verantwortungs- oder Organisationsbereich zuzurechnen ist. Bei einem berechtigten Rücktritt unsererseits hat der Vertragspartner keinen Anspruch auf Schadensersatz.

 

 

6. Seminare und Tagungen

6.1 Die Buchung unserer Räumlichkeiten erhält erst nach schriftlicher Bestätigung Gültigkeit.

Der Mieter bestätigt, die Räumlichkeiten für Seminar- und/oder Tagungszwecke zu nutzen. Der Mieter trägt die Verantwortung seine Teilnehmer und die Inhalte der Veranstaltung. Es besteht Anwesenheitspflicht des Mieters während der gesamten Veranstaltung.

6.2 Der Mieter verpflichtet sich zu einer Behandlung der Mietsache gemäß Pkt. 4

6.3 Die vorab vereinbarten Veranstaltungszeiten sind einzuhalten.

 

 

7. Haftung

7.1 Jeder Besucher haftet für eigene Schäden selbst, außer es kann dem Alpakahof Schreiber grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden. Für schuldhaft verursachte Schäden durch den Besucher haftet dieser nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei minderjährigen Besuchern haften in einem solchen Fall grundsätzlich der Anmelder bzw. die Eltern. Ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen sind gemäß § 309 Nr. 7 Buchst. a BGB unwirksam.

 

 

8. Preise und Bezahlung, Gutscheine

8.1 In allen unseren Preisen ist die gesetzlich vorgeschriebene Mehrwertsteuer enthalten.

8.2 Es gelten die jeweils in unserer Angebotsbeschreibung bzw. in unserem Buchungsformular ausgewiesenen Preise. Andere im Internet aufgeführte oder in Printmedien abgedruckte Preise können veraltet sein und sind deshalb unverbindlich

8.3 Bei Gruppenbesuchen gilt die Anzahl der angemeldeten Teilnehmer

8.4 Die Bezahlung erfolgt in bar vor Ort oder auf Rechnung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzüge.

8.5 Gutscheine können innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren eingelöst werden. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.

 

 

9. Rücktritt und Stornierung

9.1 Stornierungen sind bis 30 Tage vor dem vereinbarten Termin schriftlich mitzuteilen. Bei Stornierungen bis 14 Tage vor dem vereinbarten Termin sind 50% des Buchungspreises fällig, danach müssen wir den vollen Betrag in Rechnung stellen.

9.2 Werden Leistungen nach Vertragsabschluss infolge höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können beide Vertragsteile den Vertrag kündigen.

9.3 Bei extremen Wettersituationen, wie Sturm, Schnee, Glätte, etc. oder Mitarbeiterausfall behalten wir uns eine kurzfristige Stornierung unsererseits vor. Ein finanzieller Ausgleich wird nicht gewährt oder erstattet.

 

10. Schlussbestimmungen, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel

Die Berichtigung von Irrtümern, Druck und Rechenfehlern bleibt dem Alpakahof Schreiber vorbehalten. Erfüllungsort für beide Seiten und für alle Rechtsansprüche ist der Sitz von Alpakahof Schreiber. Ausschließlicher Gerichtstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Deggendorf.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt das nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine Bestimmung ersetzt, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.